Endlich Nichtraucher zu werden, ist einer der häufigsten Neujahrsvorsätze. „So gut wie jeder Raucher hat schon mal versucht aufzuhören. Das dauerhafte Aufhören fällt aber vielen schwer, weil Nikotin körperlich abhängig macht“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Beim Rauchen aktiviert Nikotin das Belohnungszentrum im Gehirn innerhalb weniger Sekunden. Der Raucher fühlt sich kurzzeitig wach und gleichzeitig entspannt. Aber nach einiger Zeit entsteht eine körperliche Abhängigkeit: Ohne die regelmäßige Dosis Nikotin entstehen Entzugssymptome wie Unruhe oder Reizbarkeit. Um diesen unangenehmen Empfindungen aus dem Weg zu gehen, stecken sich viele Aufhörwillige die nächste Zigarette an.
Rezeptfreie Arzneimittel mit Nikotin können die körperlichen Entzugssymptome abmildern. Benkert: „Nikotinersatzmittel sind nur für eine Übergangszeit gedacht. Sie reichen alleine meist nicht aus, um sich dauerhaft von der Zigarette zu verabschieden. Wer aufhören will, muss vor allem seine innere Einstellung ändern.“ Wer zu Neujahr einen Rauchstopp plant, sollte sich diese Medikamente rechtzeitig besorgen. Je nach Rauchverhalten sind verschiedene Arzneiformen wie Kaugummis oder Pflaster empfehlenswert. Kaugummis eignen sich vor allem für Raucher, die zu bestimmten Gelegenheiten geraucht haben. Nikotinpflaster eignen sich eher für Raucher, die regelmäßig über den ganzen Tag geraucht haben. Die Pflaster sorgen für eine konstante Nikotinkonzentration im Blut; sie haben eine Wirkdauer von etwa 16 bis 24 Stunden.
Vor einem geplanten Rauchstopp sollte man sich klar machen, welche Gewohnheiten man mit dem Rauchen verbindet und wie diese ersetzt werden können. Ist das Rauchen an bestimmte Situationen gekoppelt, etwa nach dem Essen, sollte man neue Rituale finden, zum Beispiel, sich nach dem Essen die Zähne zu putzen. Ist das Verlangen nach der Zigarette an Schlüsselreize wie Kaffee gebunden, hilft es, in der ersten Zeit auf ein anderes Getränk umzusteigen. Wird das akute Verlangen zu groß, helfen die drei ‚A-Tipps‘: Erstens Aufschieben – etwa zehnmal tief durchatmen. Zweitens Ausweichen, zum Beispiel den Raucherbereich im Bahnhof meiden. Drittens Ablenken, zum Beispiel jemanden anrufen. Statt einer Zigarette kann man auch einen Lutscher in den Mund nehmen. Dann sind auch die Hände und die Lippen beschäftigt. Außerdem sollte man keinen Zigarettenvorrat mehr griffbereit zuhause haben.
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Eltern sollten ihre Kinder nicht als Boten in eine Apotheke schicken. Das Gesetz verbietet Apothekern zwar nicht grundsätzlich, Arzneimittel an Kinder und Jugendliche abzugeben. Gegen den Botendienst spricht jedoch einiges: Auch vermeintlich „harmlose“ rezeptfreie Medikamente können bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden oder werden von Jugendlichen absichtlich missbräuchlich verwendet. „Wie soll ein Apotheker einen erwachsenen Patienten beraten, wenn er mit einem Kind spricht? Kinder können beispielsweise Einnahmehinweise nicht verstehen und deshalb auch nicht ausrichten“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Wenn der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten des Patienten hat, beispielsweise um mögliche Wechselwirkungen zu beurteilen, kann ein Kind diese vermutlich nicht beantworten.
Ein anderer Aspekt ist das Missbrauchsrisiko von Medikamenten. Einzelne rezeptfreie Medikamente, z.B. gegen Husten oder Schlafstörungen, werden von einzelnen Jugendlichen teilweise in hoher Dosierung eingenommen, um Rauschzustände zu erzeugen. Im Internet kursieren entsprechende Anleitungen zum Missbrauch. Benkert: „Die Apotheker fragen bei der Abgabe mehrerer Packungen besonders Jugendliche nach dem Verwendungszweck. Da schwindeln Jugendliche mitunter und erzählen von ihren vielen kranken Geschwistern. Aber die Nachfrage des Apothekers ist keine Schikane, sondern trägt dazu bei, Missbrauch zu verhindern.“ Besteht der Verdacht auf Missbrauch, geben Apotheker keine Medikamente ab.
Grundsätzlich geben Apotheker Kindern und Jugendlichen Medikamente nur unter großem Vorbehalt mit. Besser ist es, wenn Erwachsene die Medikamente selbst abholen oder einen Erwachsenen um den Botengang bitten. Wer auf sich allein gestellt, bettlägerig oder gehbehindert ist, kann in der Apotheke anrufen und einen Botendienst bestellen: Im Einzelfall bringt die Apotheke dringend benötigte Medikamente umgehend bis an die Haustür.
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(Thinkstock / Photos.com) Beruhigen, Trösten, Ablenken: Wenn ein Kind krank ist, sind die Eltern gefordert. Sie müssen ihr Kind durch eine schwierige Phase begleiten und ihm vielleicht auch Medikamente geben. Das ist nicht immer einfach.
Nicht alle Kinderkrankheiten müssen mit Medikamenten behandelt werden. Daher kann es zunächst eine Überlegung wert sein, ob eine Therapie wirklich nötig ist. Viele Kinderkrankheiten klingen nach einer Weile von selbst ab und haben keine ernsten Folgen. Ob eine Behandlung sinnvoll ist, hängt zudem davon ab, ob ihr Nutzen nachgewiesen ist.
Wenn eine Behandlung notwendig ist, spielen Medikamente oft eine zentrale Rolle. Damit sie wirken können, ist es wichtig, dass sie wie vorgesehen eingenommen werden. Gerade bei kleinen Kindern kann es mitunter schwierig sein, Arzneimittel zu verabreichen: Vielleicht öffnen sie den Mund nicht, spucken Tabletten wieder aus oder sträuben sich kraftvoll und lautstark gegen die Medizin. Das kann in einigen Fällen nervenaufreibend sein – für Eltern und Kind. Bei Stress passieren dann häufiger Fehler beim Dosieren oder man vergisst eine Gabe.
Wie lassen sich Fehler bei der Dosierung vermeiden?
Bei kleinen Kindern werden Medikamente leicht überdosiert. Der Grund ist das geringe Gewicht der Kinder. Gerade bei flüssigen Arzneimitteln wie Antibiotika-, Schmerzmittel- oder Hustensaft passiert es schnell, dass man zu viel gibt. Das kann, ebenso wie eine Unterdosierung, ernsthafte gesundheitliche Folgen haben.
Manchmal sind die Markierungen auf Dosierhilfen verwirrend oder die Angaben im Beipackzettel nicht sofort verständlich. Doch Eltern können einiges tun, damit bei der Gabe von Medikamenten keine Fehler passieren:
- Beipackzettel: Den Beipackzettel in Ruhe durchlesen und sich an die Empfehlungen halten.
- Dosierung ermitteln: Besonders darauf achten, welche Menge des Medikaments gegeben werden muss und die Menge vor der ersten Gabe vorsichtshalber dreimal kontrollieren: Die Dosis muss dem Alter und Gewicht des Kindes entsprechen. Das Körpergewicht nachzuwiegen, ist sicherer als es zu schätzen.
- Art und Weise der Einnahme: Sich daran halten, wie das Medikament eingenommen werden soll: ob vor, zum oder nach dem Essen oder etwa mit viel Flüssigkeit.
- Dosierhilfen: Zum Abmessen Dosierhilfen verwenden, die in der Packung enthalten sind. Am häufigsten werden Tropfenzähler, Dosierkappen oder Messbecher angeboten. Dosierhilfen eignen sich nur für das dazugehörige Medikament, nicht für andere.
- Tee- oder Esslöffel: Darauf achten, ob mit „Löffeln“ Tee- oder Esslöffel gemeint sind. Allerdings kann die Größe von Haushaltslöffeln sehr unterschiedlich sein. Das Standardmaß für Teelöffel ist normalerweise 5 ml, für Esslöffel 15 ml.
- Dosierhilfen für Säuglinge: Bei Säuglingen für flüssige Medikamente als Dosierhilfe spezielle Einmalspritzen aus der Apotheke verwenden. Wissenschaftlichen Studien zufolge passieren Eltern die meisten Fehler, wenn sie flüssige Medikamente mit Messbechern dosieren.
- Lichtverhältnisse: Beim Dosieren für gutes Licht sorgen und nachts immer eine Lampe anmachen, um die Dosis bei jeder Gabe genau zu kontrollieren.
- Gedankenstützen: Auf einem Zettel oder Aufkleber auf der Arzneiflasche notieren, wann das Kind das Medikament bekommen hat. Das ist vor allem dann wichtig, wenn es die Arznei mehrmals täglich benötigt oder wenn mehrere Personen das Medikament verabreichen.
- Rezeptfreie Mittel: Auch bei rezeptfreien Medikamenten die Gebrauchsanweisung sorgfältig durchlesen. Bei Unsicherheit, ob das Mittel für das Kind geeignet ist – vor allem wenn sich für das jeweilige Lebensalter keine Dosierangaben finden oder das Kind gleichzeitig weitere Arzneimittel nimmt – ist es wichtig, sich ärztlichen Rat zu holen oder in einer Apotheke nachzufragen.
- Originalverpackung: Tropfen nicht in eine andere Flasche umfüllen oder verdünnen. Dadurch könnte sich die Tropfengröße und somit die Dosis verändern.
- Medikamentengabe nachholen: Es ist wichtig, die Dosierung nicht zu verändern, wenn man eine Gabe nachholt. Das Kind benötigt die übliche Menge und nicht etwa die doppelte Dosis.
Einige Tabletten und Kapseln dürfen nicht zerkleinert werden und auch das Vermischen mit Lebensmitteln kann problematisch sein. Wer sich unsicher ist oder andere Fragen hat, kann mit einer Ärztin oder einem Arzt sprechen oder sich an eine Apotheke wenden.
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Jede vierte Tablette in Deutschland wird nicht in Gänze eingenommen, sondern halbiert oder auch geviertelt. In einer Studie wurde nun untersucht, wie präzise sich Tabletten tatsächlich teilen lassen. Das Ergebnis bereitet dem Studienleiter, Professor Dr. Klaus Langer, Kopfzerbrechen.
Bei der von der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe finanzierten Studie ist aufgefallen, dass der Patient bei geteilten Tabletten den Arzneistoff vielfach in einer höheren Schwankungsbreite erhält als bei der Einnahme einer ungeteilten Tablette. Allerdings fallen diese Schwankungen beim Halbieren von Tabletten deutlich geringer aus als beim Vierteln. Langer erklärt das so: “Viele Tabletten lassen sich noch halbwegs sauber halbieren. Doch will man sie vierteln, zerbröseln sie regelrecht. Da ist die eingenommene Dosis irgendwann nur noch Glücksache.”
Während manche Tabletten trotz Teilung ihre Wirkung behalten, darf man manche Arzneiformen auf keinen Fall teilen: “Es gibt beispielsweise Arzneimittel, die mit einer extra Schutzschicht ummantelt sind, damit sie den Magen “überstehen” und erst später wirken”, sagt Angelika Plaßmann, Sprecherin der Münsteraner Apothekerschaft, “wer hier teilt, verletzt die Schutzschicht und der Wirkstoff kann nicht mehr dort wirken, wo er gebraucht wird.” Das gelte auch für Kapseln und Dragees.
Für die Teilung von Arzneimitteln, die dafür zumeist mit Bruchkerben versehen werden, gibt es drei gute Gründe, erläutert Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. “Die Teilung ermöglicht eine abgestufte und individuelle Anpassung der Dosis. Bei Patienten mit Schluckbeschwerden kann das Teilen die Einnahme einer Tablette erheblich vereinfachen. Und gerade bei hoch dosierten Medikamenten sparen die Krankenkassen durch teilbare Arzneimittel Kosten ein.”
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Reisende sollten darauf verzichten, im Ausland Medikamente zu kaufen. „Medikamente sind keine Urlaubssouvenirs. Denn erstens steigt im Ausland das Risiko, unwissentlich ein gefälschtes Arzneimittel zu kaufen. Zweitens gelten strenge Zollbestimmungen für die Einfuhr von Medikamenten“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer.
Weltweit sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 8 bis 10 Prozent aller Medikamente gefälscht. In ärmeren Ländern ist das Risiko für Arzneimittelfälschungen besonders groß. Arzneimittelfälschungen enthalten einen anderen Wirkstoff als deklariert, den angegebenen Wirkstoff in einer anderen Konzentration oder gar keinen Wirkstoff. Benkert: „Auch falls ein Medikament im Ausland preiswerter ist: Die Schnäppchenjagd kann lebensgefährlich sein.“ Die Gefahr, im Ausland ein gefälschtes Medikament zu kaufen, ist besonders auf Wochenmärkten oder bei fliegenden Händlern sehr groß.
Bei der Einreise in die EU dürfen Urlauber nur die Menge an Medikamenten mitführen, die für ihren persönlichen Bedarf bestimmt ist. Als Faustregel gelten dabei eine Packung bzw. der Bedarf für maximal drei Monate pro Medikament. Urlauber dürfen aus dem Ausland keine Medikamente für andere Personen oder für gewerbliche Zwecke mitbringen. Arzneimittelfälschungen und Dopingmittel dürfen generell nicht eingeführt werden. Auch einige Präparate, die im Ausland frei gehandelt werden, können in Deutschland unter das Arzneimittelrecht fallen. Dazu gehören zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln, hoch dosierte Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Mittel. Alle diese Präparate werden vom Zoll konfisziert und der Reisende kann bestraft werden.
Wer dauerhaft Medikamente braucht, sollte im Urlaub ausreichend große Mengen mitnehmen oder sich diese ggf. im Voraus vom Arzt verordnen lassen. Flugreisende sollten beachten, dass Flüssigkeiten, Cremes oder Sprays nur in begrenzter Menge mit an Bord gebracht werden dürfen. Für stark wirksame Schmerzmittel und andere Betäubungsmittel sollte ein ärztliches Attest mitgeführt werden.
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Medikamentenreste sollten nicht über das Waschbecken oder die Toilette entsorgt werden, weil das auf Dauer die Wasserqualität beeinträchtigen kann. Das gilt auch für flüssige Arzneimittel, wie z.B. Hustensäfte. In einer Umfrage gab rund die Hälfte der Bundesbürger an, Flüssigarzneimittel über die Toilette oder die Spüle zu entsorgen. „Wir müssen hier Aufklärungsarbeit leisten und unsere Patienten darüber informieren, dass Medikamente über den Hausmüll entsorgt werden dürfen“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Die Belastung der Gewässer stammt aber nicht nur durch die falsche Entsorgung. Andere Verschmutzungswege sind unvermeidbar, etwa wenn Arzneimittelreste in Körper nicht abgebaut und mit dem Urin ausgeschieden werden. Auch wenn Medikamente auf die Haut aufgebracht werden, gelangen die Arzneistoffe beim Duschen oder Baden zum Teil ins Abwasser.“
Nicht mehr benötigte oder verfallene Medikamente können über den Hausmüll oder bei größeren Mengen über Schadstoffsammelstellen entsorgt werden. Die Kommunen verbrennen den Hausmüll in Müllverbrennungsanlagen, bevor mögliche Reste auf Deponien gelagert werden. Dadurch ist die Belastung des Grundwassers durch Medikamentenreste ausgeschlossen. Viele Apotheken bieten, in Zusammenarbeit mit lokalen Entsorgungsunternehmen, als freiwilligen Service ebenfalls an, Alt-Medikamente grundwasserneutral zu entsorgen.
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Schon im Mittelalter lobte man den Knoblauch (Allium sativum) in Europa wegen seiner Eigenschaften als Heilmittel. Vor allem die Benediktinermönche bauten ihn an, weil sie ihn für ein gutes Mittel gegen Infektionskrankheiten hielten. Sogar vor der Pest sollte er schützen.
Knoblauch
© Jörn Hofmann/SIGN
Heute wird Knoblauch meist gegen Krankheiten empfohlen, die durch die übliche, üppige Ernährung verursacht werden: allen voran zu hohe Blutfettspiegel und die daraus resultierende Arteriosklerose. In Studien senkte Knoblauch deutlich den Gesamtcholesterinwert, und auch Ablagerungen in den Gefäßen nahmen nach mehrwöchiger Einnahme von Präparaten aus der aromatischen Knolle ab. Als Hauptwirkstoffe werden die schwefelhaltigen Bestandteile des Knoblauchs angesehen, die auch den typischen Geruch verursachen. Daher gilt: keine Wirkung ohne Geruch.
Neben öligen Knoblauchauszügen werden in erster Linie Kapseln eingesetzt, die Knoblauchpulver enthalten. Um das Pulver zu gewinnen, werden frische Knoblauchzehen geschält und klein geschnitten und danach im Luftstrom drei bis vier Tage lang schonend getrocknet. Das Pulver enthält alle wertvollen Inhaltsstoffe der Knolle in konzentrierter Form, daher eignen sich diese Zubereitungen besser für eine arzneiliche Anwendung als frischer Knoblauch.
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Ein Zeckenstich an sich wäre kein größeres Problem, wenn diese Tiere nicht bisweilen Krankheitserreger wie Borrelia-Bakterien oder FSME-Viren übertragen würden. Zumindest für die Borreliose man kann das Ansteckungsrisiko minimieren, wenn man die Zecke möglichst bald nach dem Stich entfernt.
In der warmen Jahreszeit lauern vielerorts Zecken auf eine Blutmahlzeit. Besonders auf Gräsern oder im Unterholz an schattigen, feuchten Stellen im Wald verharren sie so lange, bis ein Wanderer oder ein Tier ihnen nahe genug kommt.
Wer es gar nicht erst zum Zeckenstich kommen lassen möchte, kann vorbeugen. Am besten hält man sich von den Lieblingsplätzen der Zecken im Unterholz fern und trägt im Wald lange, helle Kleidung, auf der man die Tiere gleich erkennt. Die Strümpfe wenn möglich über die Hose ziehen, damit die Zecken nicht unter den Hosenbeinen an die Haut gelangen. Zeckenabwehrende Mittel aus der Apotheke halten sie ebenfalls für eine Weile auf Distanz.
Sollte doch einmal eine Zecke gestochen haben: keine Panik! Entfernen Sie die Zecke möglichst rasch mit einer Zeckenkarte oder einer spitz zulaufenden Pinzette, ohne dabei den Zeckenkörper zu quetschen. Je eher die Zecke nach dem Stich entfernt wurde, desto geringer ist das Borreliose-Ansteckungsrisiko. Greifen Sie dabei die Zecke mit der Pinzette möglichst nah über der Hautoberfläche und ziehen Sie sie heraus. Die Stichstelle dann desinfizieren. Bei zunehmender Hautrötung im Stichbereich sollte man zum Arzt gehen.
Gut zu wissen: Während vor der Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) eine Impfung schützt, lässt sich die Borreliose mit Antibiotika behandeln.
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Kopfläuse befallen meist Kinder, die sie untereinander weiterverbreiten. Entgegen des Vorurteils hat Kopflausbefall nichts mit Unsauberkeit zu tun. Es spielt für die Übertragung keine Rolle, ob man sich häufig die Haare wäscht oder nicht. „Kopfläuse verschwinden nur durch die wiederholte Anwendung eines entsprechenden Präparats und wenn die Haare zusätzlich ausgekämmt werden“, sagt Gabriele Overwiening, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer.
Kopfläuse sind etwa zwei Millimeter große Parasiten, die sich von menschlichem Blut ernähren. Ihre Stiche in die Kopfhaut jucken und können sich entzünden. Bei einem Befall sind mehrere Lebensstadien gleichzeitig zu finden, von den Eiern (Nissen) bis zu erwachsenen Tieren. Weil Kopflausmittel nicht alle Lebensstadien gleichzeitig zuverlässig abtöten, können nach einer einmaligen Behandlung neue Larven schlüpfen. Deshalb ist nach 8 bis 10 Tagen eine Wiederholungsbehandlung unbedingt zu empfehlen.
Die korrekte Anwendung der verschiedenen Präparate gegen Kopfläuse ist je nach verwendetem Produkt unterschiedlich. Mögliche Fehler sind zu kurze Einwirkzeiten, zu sparsames oder ungleichmäßiges Auftragen. Um eine starke Verdünnung zu vermeiden, sollten die Mittel nicht im tropfnassen Haar verteilt werden. Die Behandlung mit Kopflausmitteln wird durch Auskämmen ergänzt. Mit einem speziellen, sehr feinen Kamm lassen sich die Nissen entfernen. Weniger schmerzhaft ist das Kämmen, wenn die Haare nass und mit viel Pflegespülung geschmeidig gemacht worden sind.
Übertragen werden Kopfläuse durch direkten Kontakt, etwa wenn Kinder beim Spielen die Köpfe zusammenstecken, oder über gemeinsam benutzte Gegenstände wie Bürsten oder Fahrradhelme. Kopfläuse können weder springen noch außerhalb der Haare weite Strecken krabbeln. Da sie nur auf Menschen überleben, werden sie durch Haustiere nicht übertragen.
Hat ein Kind Kopfläuse, müssen sich Eltern nicht nur um ihr eigenes Kind kümmern. Sie sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, zusätzlich die Schule oder den Kindergarten zu informieren. Betroffene Kinder dürfen die Gemeinschaftseinrichtungen erst wieder besuchen, wenn der Kopflausbefall ausgestanden ist.
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